Unsere Wanderreisen

Wanderreisen 2026

Die Wanderreisen des Kölner Eifelvereins können nur von KEV-Mitgliedern genutzt werden.

 

Hinweise zu KEV-Wanderreisen

Bei Wanderreisen treten KEV-Wanderführer als Vermittler auf. Vertragspartner der Mitreisenden sind jeweils das Hotel oder das Reiseunternehmen. Haftungsansprüche bestehen allein zwischen den Vertragspartnern. Ansprüche wegen Schäden aus diesen Vertragsverhältnissen gegenüber dem KEV oder einem seiner Wanderführer sind ausgeschlossen. Hat der Wanderführer bereits Fahrkarten besorgt und ein Teilnehmer tritt kurzfristig zurück, so hat dieser trotzdem den anteiligen Fahrpreis zu entrichten.

 
An den Wanderreisen können ausschließlich KEV-Mitglieder teilnehmen.