Wanderordnung
Wanderordnung
1.) Wanderprogramm
Die Wanderungen des Kölner Eifelvereins werden viermal jährlich im Wanderprogramm ,,Kölner Wanderfreunde" sowie ggf. aktualisiert im Internet bekanntgegeben. Darüber hinaus informieren Newsletter über kurzfristige Änderungen.
2.) Wanderführung
Die Wanderführung trifft alle Vorbereitungen für die Durchführung der Wanderungen. Sie bestimmt das Ziel der Wanderung, die Verkehrsmittel, den Ort der Ruhepausen und nimmt ggf. Änderungen an den Wanderungen vor. Falls notwendig, berät sie die Wandernden hinsichtlich der günstigsten Fahrtickets.
3.) Teilnehmer
Mitglieder des Kölner Eifelvereins sind berechtigt, an den Wanderungen teilzunehmen. Darüber hinaus haben auch Gäste bis zu drei Mal die Möglichkeit, den Kölner Eifelverein im Rahmen von Wanderungen kennenzulernen.
Mit der Teilnahme an einer Wanderung verpflichten sich die Wandernden, die Regeln dieser Wanderordnung einzuhalten sowie Anweisungen der Wanderführung zu befolgen.
Wandernde, die die Wandergruppe verlassen, tun dies auf eigene Gefahr und müssen sich bei der Wanderführung zwingend abmelden.
Hunde dürfen nicht mitgeführt werden.
Bei Verstößen gegen die Wanderordnung können Wandernde von der Teilnahme an zukünftigen Wanderungen ausgeschlossen werden.
4.) Haftung
Die Teilnahme an den Wanderungen erfolgt auf eigene Gefahr. Weder der Kölner Eifelverein noch die Wanderführung übernimmt die Haftung bei etwaigen Unglücksfällen, Beschädigungen, Verlusten, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten.
Bei allen Wanderreisen treten die KEV-Wanderführer lediglich als Vermittler auf. Vertragspartner der Mitreisenden sind jeweils das Hotel oder das Reiseunternehmen. Haftungsansprüche bestehen damit allein zwischen den Vertragspartnern, also zwischen dem KEV-Mitglied und dem Hotel beziehungsweise dem Reiseunternehmen. Ansprüche wegen Schäden aus diesen Vertragsverhältnissen gegenüber dem KEV oder der Wanderführung sind damit ausgeschlossen.
5.) Schutz von Natur und Landschaft
Die Wandergruppen des KEV respektieren die Natur und hinterlassen nichts außer ihren Fußspuren. In Naturschutzgebieten halten sich die Gruppen an die strengen Regeln und verlassen die ausgewiesenen Wege nicht.
6.) Kleidung und Verpflegung
Die Wanderbekleidung soll der Wanderung und der Witterung angemessen sein (Kälte-, Regen- und Sonnenschutz!). Dies gilt besonders für das Schuhwerk, knöchelhohes Schuhwerk ist angebracht. Die Wanderführung ist berechtigt, Wandernde bei nicht angemessenem Schuhwerk von einer Wanderung auszuschließen. Die Selbstversorgung (Rucksackverpflegung, Speisen und Getränke) sollte stets gesichert sein, dies gilt im Sommer besonders für ausreichend Getränke.
7.) Busfahrten
Anmeldungen zu den Busfahrten nimmt die zuständige Wanderführung entgegen. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Bei Abmeldung werden die anfallenden Stornokosten in Rechnung gestellt.
8.) Bewertung der Wanderungen und Ehrung
Alle Wanderungen eines Mitglieds werden gezählt und statistisch erfasst. Bei Mehrtageswanderungen zählt jeder Tag. Für die ersten 50 und 100 Wanderungen erhält das Mitglied eine entsprechende Anstecknadel. Besitzer der früher ausgegebenen Wanderfigur erhalten im Abstand von 100 Wanderungen auf schriftlichen Antrag ein aufklebbares Kunststoffetikett mit der Anzahl der Wanderungen. Die Ehrungen finden während des jährlichen Sommerfestes oder an einem anderen im Wanderprogramm veröffentlichten Termin statt. Die Namen der Wanderjubilare werden im 2. Quartal im Wanderprogramm veröffentlicht. Der Wanderchampion des Jahres erhält einen Pokal mit Etikett. Bei dreimaligem Gewinn des Pokals geht er in den Besitz des Mitgliedes über.
Wanderführerinnen und Wanderführer nehmen am Wettbewerb teil, allerdings zählen die von ihnen geführten Wanderungen nicht bei der Pokalwertung.
9.) Ehrung der Treuejubilare
Die Namen der Treuejubilarinnen und -jubilare (ab 20 Jahre Mitgliedschaft) werden alle fünf Jahre im Nachrichtenblatt/Wanderpro-
gramm des Vereins veröffentlicht. Durch eine Urkunde werden alle Treuejubilarinnen und -jubilare (ab 25 Jahre Mitgliedschaft alle 5 Jahre) geehrt. Zusätzlich erhalten die Treuejubilarinnen und -jubilare für 25-, 40- und 50 Jahre Mitgliedschaft die Ehrennadel des Vereins. Ab 50-jähriger Mitgliedschaft entfällt die Beitragspflicht.
10.) Wanderwart
Für Fragen, Anregungen und Beschwerden in Bezug auf Wanderungen ist die Wanderwartin bzw. der Wanderwart zuständig.